A. Geltungsbereich und Begriffbestimmungen
1. Die Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, in denen wir mit
der Herstellung von Waren beauftragt werden oder solche verkaufen oder
sonstige Leistungen erbringen.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 310 Abs.1 BGB.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Bestellers werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
4. Abweichungen vom Vertrag bzw. von diesen Geschäftsbedingungen
bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung, die nur von unserer
Geschäftsleitung oder unseren sonst Handlungsbevollmächtigten wirksam
unterzeichnet werden kann.
B. Auftragserteilung / Vertragsschluss
1. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und
Klebstoffverhalten bleiben im Rahmen des branchenüblich Zumutbaren
vorbehalten.
2. Die Angebotspreise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde
gelegten Auftragsdaten unverändert gegenüber den Angebotsunterlagen
bleiben.
3. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
4. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder
durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur
für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
6. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als
Auftraggeber, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen
wird.
C. Vorarbeiten
Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen,
Druckvorlagen, Projektierungsunterlagen, Entwürfen, Zeichnungen und
Modellen, die vom Besteller angefordert werden, sind aufgrund
gesonderter Vereinbarung vergütungspfl ichtig.
D. Korrekturvorlagen
1. Der Besteller hat die zur Korrektur übersandten Vor- und
Zwischenergebnisse in jedem Fall zu prüfen. Das Risiko etwaiger Fehler
geht mit der Druckreiferklärung auf den Besteller über. Das gleiche
gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren
Herstellung.
2. Ergeben sich nachträgliche, in Manuskript, Layout oder sonstigen
Vorlagen nicht vorgesehene Text-, Form- oder Gestaltungsänderungen, so
werden diese nach Aufwand berechnet.
3. Bei Präge-, Stanz- und Druckausführungen sind Änderungen am Werkzeug
nicht möglich. Neuanfertigungen werden gesondert berechnet.
E. Lieferfrist
1. Die angegebene Lieferzeit versteht sich – mangels anderslautender
Vereinbarungen – abgehend vom Werk. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt
mit der letzten vereinbarten Mitwirkungshandlung des Bestellers.
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse
auftreten, die außerhalb unseres Willens liegen, insbesondere in Fällen
höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung sowie
verzögerter Korrekturfreigabe.
3. Bei Lieferverzug kann der Besteller die Rechte aus § 323 BGB nur
ausüben, wenn die Verzögerung durch uns zu vertreten ist. Eine Änderung
der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
F. Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk an die vom Besteller angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2. Liefertermine bedürfen für ihre Gültigkeit unserer vorherigen
schriftlichen Bestätigung. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind
wir berechtigt.
3. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestätigten Menge sind zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge.
4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf
mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder
der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der
Besteller in Annahmeverzug befi ndet.
5. Abrufaufträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Nimmt der
Besteller die Ware zu den vereinbarten Terminen ganz oder teilweise
nicht ab, so sind wir berechtigt, den bei uns noch lagernden
Restbestand auszuliefern oder Lagerkosten zu berechnen.
G. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
2. Die Preise gelten ab Werk. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versand sind nicht inbegriffen.
3. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers
einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden
dem Besteller berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch
Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Besteller wegen
geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
4. Wir behalten uns, insbesondere bei Rahmen- und Abrufaufträgen, das
Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des
Vertrages Kostenveränderung, etwa aufgrund tarifgebundener
Lohnveränderungen oder Materialpreisänderungen, eintreten.
5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des
Zahlungsanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers
gefährdet wird, so können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht
ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller sich mit der
Bezahlung von Lieferungen in Verzug befi ndet, die auf demselben
rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
6. Der Besteller verpfl ichtet sich vorbehaltlich anderweitiger
Vereinbarungen, den Rechnungs betrag binnen 30 Tagen nach Erhalt und
Fälligkeit der Rechnung zu zahlen. Lässt der Besteller diese Frist
schuldhaft verstreichen, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei
Zahlung binnen 8 Tagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 2% Skonto
auf den Warenwert.
7. Wechselzahlungen sind nur bei Vereinbarungen und ohne Skontoabzug
zulässig. Zahlungen per Scheck oder Wechsel übernehmen wir nur
zahlungshalber, nicht an Zahlung statt. Gebühren für die Einlösung von
Schecks oder Wechseln gehen zu Lasten des Bestellers.
H. Rücktritt vom Vertrag
Tritt der Kunde ohne unser Verschulden vom Vertrag zurück, so gelten
die gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus ist eine pauschale
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 130,- fällig, es sei denn, der
Besteller weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
I. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
1. Die Aufrechnung kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von
uns anerkannten Forderungen erklärt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann nur aufgrund eines Gegenanspruchs ausgeübt werden, der auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
2. Die Abtretung von Forderungen des Bestellers bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
J. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem
Besteller vorbehalten.
2. Der Besteller ist verpfl ichtet, die Ware pfl eglich zu behandeln.
Sofern Wartungsund Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der
Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Besteller ist verpfl ichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die
Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder
die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel
der Ware sowie eine Sitzverlegung hat der Besteller uns unverzüglich
anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pfl icht nach
Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen.
5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der
Besteller seinen Zahlungsverpfl ichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets
im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung, mit uns
nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den
sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
K. Mängelgewährleistung
1. Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren in
jedem Fall zu prüfen und unsere Allgemeinen Lagerungs- und
Verarbeitungshinweise (abrufbar unter www.schreiner-group.de) zu
beachten.
2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb
einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach
ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls können
Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Kein Mangel liegt vor, wenn Verschleissteile im Rahmen gewöhnlicher
Abnutzung erneuert oder in Stand gesetzt werden müssen, es sei denn
eine bestimmte Haltbarkeitsdauer wurde vertraglich vorausgesetzt oder
anderweitig zugesichert.
4. Von der Haftung ausgeschlossen sind Fehler und Schäden, die durch
Beschädigung, falsche Bedienung und nicht sachgerechten Einbau der Ware
durch den Besteller hervorgerufen werden. Dasselbe gilt für Fehler und
Schäden, die auf nachträgliche und nicht dem Stand der Technik
entsprechenden Änderungen am Kaufgegenstand zurückzuführen sind, es sei
denn, der Verkäufer hat hierzu ausdrücklich zugestimmt.
5. Der Besteller erkennt technologisch begründete branchenübliche
Toleranzen etwa in Größe, Farbe, Klebstoff und sonstiger Ausführung als
vertragsgemäße Beschaffenheit an.
6. Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit
nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen, soweit
dies gesetzlich zulässig ist.
7. Die Eignung unserer Erzeugnisse für die vom Besteller vorgesehenen
Anwendungszwecke gehört nicht zur vertraglich vereinbarten
Beschaffenheit. Dies gilt insbesondere für selbst klebende Erzeugnisse,
da bei ihnen die Reaktion des Klebstoffes auf bestimmten Materialien
(z. B. Kunststoffe, Feinleder, Textilien usw.) nicht vorausgesehen
werden kann. Es ist daher erforderlich, dass der Besteller mit dem
Selbstklebematerial eigene Klebeversuche auf dem Originaluntergrund
durchführt. Wir lehnen jede Haftung für irgendwelche Schäden oder
Nachteile ab.
8. Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
9. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
10. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die
Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.
11. Für Mängel an dem vom Besteller gelieferten Material wird nicht gehaftet.
12. Erklärt der Besteller wegen eines Mangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die gelieferte Ware ist
uns in diesem Fall unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Wählt der
Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt
die Ware bei dem Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und
Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für
die Beschaffenheit der Sache übernommen hatten. Die Regelung in Ziff. L
1. bleibt unberührt.
13. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den
Besteller oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen
keiner Prüfungspfl icht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für
offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder lesbare Daten. Der
Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
L. Haftungsbeschränkungen
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern der
Schaden durch eine leicht fahrlässige Pfl ichtverletzung verursacht
wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pfl ichtverletzungen
unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht
bei der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten.
2. Sofern wir gemäß vorstehender Ziffer 1. für leicht fahrlässige Pfl
ichtverletzungen haften, beschränkt sich unsere Haftung auf den nach
der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen
nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Darüber hinaus gilt
die Haftungsbeschränkung nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
M. Verjährung
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
N. Eigentum an Werkzeugen (Handelsbrauch)
1. Alle abgegebenen Preise für Betriebsgegenstände, die zur Herstellung
des Vertragserzeugnisses notwendig sind, sind Anteilskosten.
Reinzeichnungen, Filme, Klischees, Lithographien, Druckformen, Stanzen,
Präge- und andere Werkzeuge bleiben – auch wenn sie gesondert berechnet
werden – unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
2. Die Rechte daran verbleiben bei uns, wenn nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist. Wird eine entsprechende Vereinbarung getroffen,
können diese Gegenstände gegen Vergütung herausgegeben werden. O.
Archivierung Die Aufbewahrungsfrist der unter Abschnitt N genannten
Gegenstände steht in unserem Ermessen und beträgt maximal zwei Jahre
seit der letzten Auftragserteilung.
P. Urheberrechtliche / Gewerbliche Schutzrechte
1. Dem Besteller werden an unseren eigenen Skizzen, Entwürfen,
Reinzeichnungen, Filmen, Layouts, Software, Druckdateien, Datenträgern,
Druck-, Stanz-, und Prägewerkzeugen usw., an denen wir Urheberrechte
oder gewerbliche Schutzrechte haben oder erworben haben, keinerlei
Nutzungsrechte übertragen.
2. Der Besteller gestattet, dass wir für eigene Werbezwecke mit den von
uns für ihn gefertigten Produkten werben oder als Muster versenden
dürfen.
3. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrages
Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der
Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.
Q. Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
sollten, werden die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht
berührt. Soweit einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags
insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist im dispositiven Recht
keine entsprechende Regelung für die als unwirksam qualifi zierte
Bestimmung vorhanden, so ist die unwirksame Regelung durch eine
Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
R. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Das Abkommen der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (CISG) vom 11.04.1980 wird abbedungen.
3. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder die Niederlassung bzw. der
Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.








